
Selbstständigkeit in Spanien
Selbstständigkeit in Spanien

Auch der Gedanke, in Spanien "autónomo" (selbstständig) zu werden, könnte interessant sein.
Auf vielfache Anfragen reißen wir in unserem hiesigen Beitrag "nur" grob die notwendigen Schritte sowie einiges Wissenswertes zum Selbstständig werden in Spanien an.
Um sich in Spanien selbstständig machen zu können, ist u. a. das Alter von 18 Jahren notwendig.
Außer dass eine NIE-Nummer vorliegen muss, die Anmeldung des Wohnsitzes und die Beantragung der Residencia zu tätigen ist, sind weitere zusätzliche Formalitäten zu erledigen: z. B. die Anmeldung sowie Mitteilung einer Nebenerwerbstätigkeit, eines Kleinunternehmens, Freiberuflers, Einzelunternehmers oder als Freelancer beim Finanzamt "Agencia Tributaria" in Spanien. Die Eröffnung eines Bankkontos ist notwendig und je nach kommerziellen Aktivitäten ist zudem eine Eröffnungslizenz vom Rathaus erforderlich.
Bei Unternehmen und je nach Unternehmensform muss eine geeignete Rechtsform ersichtlich sein - wie z. B. eine sogenannte "Sociedad Limitada Profesional" oder eine "Sociedad de Responsabilidad Limitada" (S. L., die einer GmbH gleichkommt) oder eine "Empresario Individual, autónomo" oder eine Personengesellschaft oder eine BGB-Gesellschaft "Sociedad Civil" oder eine Aktiengesellschaft, "Sociedad Anonima – S. A.".
Dienstleistungen, z. B. im Gesundheitswesen, wie die häusliche und ambulante Pflege, benötigen weitere Nachweise und Lizenzen. Um in Spanien im Pflegebereich selbstständig oder tätig zu werden sind gute Spanischkenntnisse empfehlenswert. Je nach Arbeitgeber wird in der Regel Sprachniveau B2 sowie die staatliche Anerkennung von der deutschen Ausbildung in Spanien verlangt. Aufgrund der komplexen Thematik und für weiterführende Informationen stellen wir Ihnen den Link zum Auswärtigen Amt zur Verfügung.
https://spanien.diplo.de/es-de/service/1694532-1694532
Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen und Richtlinien für die Gründung eines Unternehmens existieren auch verschiedene steuerliche Aspekte, die im Voraus berücksichtigt und geklärt werden müssen. Aufgrund der Komplexität und der sich ständig ändernden Rahmenbedingungen empfehlen wir die Unterstützung eines Rechtsanwaltes sowie eines Steuerberaters oder eines Gestors oder einer Gestoria, die mit Unternehmensgründung sowie Steuerecht in Spanien vertraut sind, um alle steuerlichen Vor- und Nachteile sowie Möglichkeiten einer Rechtsform abzuwägen.
Neugründer und Junggründer können unter bestimmten Voraussetzungen für einen gewissen Zeitraum steuerliche Vergünstigungen oder Kredite zu vorteilhaften Konditionen erhalten. Dies wiederum hängt von bestimmten Bedingungen ab. Z. B. gibt es auch das sog. Startup-Gesetz (Ley de fomento del ecosistema de las empresas emergentes) in Spanien.
https://spainadvisers.com/de/spanien-startup-gesetz/
Krankenversicherung bei Selbstständigkeit?
Ab dem Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung in Spanien sind die Beantragung sowie die Registrierung als Selbstständiger "Autónomo" bei der spanischen Sozialversicherung "Seguridad Social" verpflichtend, um einen Rechtsanspruch auf Leistungen wie Krankenversicherung, Rentenversicherung und andere soziale Absicherungen zu erhalten.Für Selbstständige, die zum ersten Mal in Spanien tätig werden, gibt es die Möglichkeit während der ersten 2 Jahre eines Pauschaltarifs "Tarifa Plana", der bei ca. 80 €/ Mtl. beginnt.
Dieser Beitrag stellt keine Beratung zur Unternehmensgründung oder Steuer- und Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt oder Steuerberater oder von einem Gestor oder einer Gestoria, die mit Unternehmensgründung sowie Steuerecht in Spanien vertraut sind, klären.