NIE-Nummer in Spanien beantragen

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Die NIE-Nummer in Spanien beantragen?

Was ist die NIE-Nummer und wozu wird sie benötigt?

In unserem separaten Artikel "NIE-Nummer" stellen wir zusätzliche Informationen zur Frage bereit: Was ist die NIE-Nummer.

Wir stellen speziell für Sie in unserem hiesigen Beitrag nützliche und hilfreiche Informationen zur Beantragung einer NIE-Nummer in Spanien bereit.

  • Welche Bedingung ist an die Beantragung der NIE-Nummer in Spanien festgelegt?

Die Bedingung für die Beantragung der NIE-Nummer in Spanien ist behördlich festgelegt: Eine Anschrift/ oder ein Wohnsitz in Spanien ist behördlich festgelegt. Hier sollte ebenso berücksichtigt werden, dass aufgrund unterschiedlicher Faktoren mit längeren Wartezeiten für die Beantragung eines Termins für die NIE-Nummer in Spanien zu erwarten sind.

Als Bürger der Europäischen Union benötigen Sie diese Nummer innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer Ankunft in Spanien. Dies muss entweder persönlich vor Ort oder durch einen bevollmächtigten Vertreter erfolgen.

Tipps zur Beantragung der NIE-Nummer in Spanien:

  • Es besteht in Spanien die Möglichkeit einen Gestor oder eine Gestoria, respektive eine*n Auswanderhelfer*In zur Beantragung der Nie Nummer zu beauftragen, der/die sich dazu bereit erklärt, deren Büroanschrift als Zustelladresse bereitzustellen. Je nach Region geht mit Unterstützung eines "Gestors"/ einer "Gestoria" oder mit einem/einer Auswanderhelfer*In die Bearbeitung des Antrages für die NIE-Nummer etwas zügiger. Hier lohnt sich der Kostenvergleich zwischen den verschiedenen Dienstleistern.
  • Optional besteht auch die Möglichkeit, auch ohne NIE-Nummer für den Kauf einer Immobilie einen Vorvertrag abzuschließen, und die NIE-Nummer nach Erhalt nachzureichen.
  • Es besteht ebenso die Möglichkeit, die Anschrift-/oder wohnsitzzuständige Polizeiwache oder die Ausländerbehörde (Oficina de Extranjeros) aufzusuchen und mit viel Glück einen Termin zur Beantragung der NIE-Nummer zu erhalten.
  • Eventuell verbringen Sie für einen gewissen Zeitraum zur Immobiliensuche oder Ihren Urlaub in einem Hotel, in einer Ferienwohnung oder bei befreundeten Personen, und Ihre Gastgeber erklären sich bereit, deren Anschrift als Zustelladresse zur Beantragung der NIE-Nummer bereitzustellen.
  • Kinder benötigen eine eigene NIE-Nummer.

Die NIE-Nummer wird beim Anmelden für einen Kindergartenplatz und/oder für die Schule oder für die Krankenkassenkarte (Tarjeta de Sanidad) u. s. w. verlangt.

Die NIE-Nummer ist von den Eltern oder dem Vater oder der Mutter zu beantragen. Dazu ist ein Personalausweise sowohl vom Antragsteller als auch vom minderjährigem Kind und eine internationale Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen. 

Hinweis: Oft wird das Gegenteil dargelegt, dass Kinder keine NIE-Nummer benötigen. Dem ist nicht so!!

  • Wird ein Antragsformular für den Erhalt der NIE-Nummer benötigt?

Zur Beantragung der NIE-Nummer benötigen Sie das Antragsformular "EX 15". Das Antragsformular "EX 15" sowie eine Übersetzungshilfe stehen zum Herunterladen über dem Link der Webseite des spanischen Konsulats zur Verfügung.

https://www.exteriores.gob.es/Consulados/dusseldorf/es/Comunicacion/Noticias/Paginas/Articulos/NIE%20Beantragen.aspx 

Unter dem Link der Webseite des spanischen Konsulats sind nochmals alle von uns u. a. Antragsvoraussetzungen und erforderlichen Dokumente angeführt.

Zur sprachlichen Hilfestellung zum Ausfüllen des Formulars EX 15 steht ebenso ein hilfreiches YouTube-Video mit Ausfüllhilfe zur Verfügung.

https://youtu.be/xszud8cY-HQ?si=BRohrl1OcqRHyfLr

  • Wie ist das Antragsformular für den Erhalt der NIE-Nummer auszufüllen?

• Das Formular EX 15 ist auf Spanisch verfasst und muss in spanischer Sprache über PC ausgefüllt und 2-fach ausgedruckt oder alternativ ausgedruckt und mit einer Schreibmaschine 2-fach ausgefüllt werden (ein handgeschriebenes Formular EX 15 wird nicht angenommen).

Im Antragsformular EX-15 ist eine Begründung anzugeben, warum Sie eine NIE benötigen.

  • Wichtiger Hinweis: Zu berücksichtigen - siehe Absatz 4.2. "MOTIVOS"!!! - Begründungen im Antragsformular EX-15:
  • Im Antragsformular für die NIE-Nummer muss immer eine Begründung für die Beantragung der NIE-Nummer angegeben werden.
  • Im Antragsformular für die NIE-Nummer muss zudem immer die Provinz angegeben werden, in der eine Immobilie erworben werden oder ein Bankkonto u. s. w. eröffnet werden soll - Unabhängig davon, welche sonstige Begründung angegeben wird - es muss immer die Provinz angegeben werden.
  • Sonst wird der Antrag leider nicht bearbeitet.

Das Antragsformular wird immer an die zuständige Ausländerbehörde der jeweiligen Provinz geleitet.

  • Hier einige Beispiele zur Begründung für das Antragsformular EX 15, warum Sie eine NIE benötigen:

- Immobilienkauf "Compra inmobiliaria" & Provinz.

- Bankgeschäfte "Transacciones bancarias". Wichtig: Hier auch das Bankinstitut & Provinz angeben.

- Erbschaft "Herencia" & Provinz

- Arbeitsaufnahme "Empezando a trabajar" & Provinz.

- Gründung einer Gesellschaft/Firma "Constitutción de la Sociedad XY & Provinz. Wichtig: Hier auch die Bezeichnung der Gesllschaft/Firma angeben.

- Mieten einer Immobilie (Alquilar una propiedad) & Provinz.

- Studium (Estudios) & Provinz.

- Steuerliche Angelegenheiten (Asuntos fiscales).

Die Angabe einer Provinz bezieht sich ausschließlich auf das Antragsprozedere. Wohneigentum kann dennoch in jeder spanischen Provinz erworben werden - oder ein Bankkonto u. s. w., u. s. w kann dennoch in jeder spanischen Provinz getätigt werden.

Die NIE-Nummer ist nicht an einen bestimmten Ort oder an eine Provinz gebunden: Sie gilt in ganz Spanien und die Gültigkeit der NIE-Nummer hat keine zeitliche Begrenzung.

Wichtig: Bei Terminanfrage zur Beantragung der NIE-Nummer ist für jeden Antragssteller ein Termin anzufragen sowie für jeden Antragssteller ein Antragsformular EX 15 in 2-facher Ausführung auszufüllen.

  • Welche Dokumente müssen zum Termin mitgebracht werden?

Das ausgefüllte Antragsformular EX 15 in spanischer Sprache in 2-facher Ausstellung und bei mehreren Antragsstellern in jeweils 2-facher Ausstellung. Bitte den Grund der Antragsstellung im Antragsformular angeben (warum eine NIE benötigt wird). Z. B. entweder Immobilienkauf, ein Arbeitsverhältnis, ein Studium etc.

• Personalausweis oder Reisepass im Original und Fotokopie

• 2 aktuelle Passfotos.

  • Wo kann in Spanien ein Termin für die NIE-Nummer vereinbart werden?

Ein Termin zur Beantragung der NIE-Nummer in Spanien ist erforderlich und ist je nach Wohnsitz/Anschrift entweder bei der Ausländerbehörde – oder bei der Hauptpolizeistation (Dirección General de Policía y de la Guardia Civil) – oder bei den Ausländerabteilungen der Nationalpolizei (Comisaría General de Extranjería y Fronteras) zu vereinbaren.

Ein Termin zur Beantragung der NIE-Nummer in Spanien ist ebenso über die offizielle spanischsprachige Website des Ministeriums möglich:

https://sede.administracionespublicas.gob.es/

a) Sie wählen auf der Website zunächst die Provinz aus, in der Sie leben.

b) Dann wählen Sie das Feld "Asignación de N.I.E."

c) Anschließend geben Sie Ihre Daten ein.

Der Termin wird Ihnen an Ihrer Anschrift / oder wohnsitzzuständigen Anlaufstelle kommuniziert.

  • Höhe der Gebühr für die NIE?

Die Gebühr beträgt 9,84 €.Zur Bezahlung der Gebühr benötigen Sie das Formular "Tasa790".Das Formular "Tasa790" steht zum Herunterladen über die Webseite "sede policia" zur Verfügung.

https://sede.policia.gob.es/Tasa790_012/

Das Tasa790 ist über PC auszufüllen und auszudrucken oder auszudrucken und mit einer Schreibmaschine auszufüllen. 

Wichtig: Ein handgeschriebenes Formular wird nicht angenommen.

Achten Sie beim Ausfüllen des Formulars "Tasa790" jedoch darauf, die Anweisungen für EU-Bürger auszufüllen (nicht mit denen für Nicht-EU-Bürger verwechseln).• Die Gebühr bezahlt man üblicherweise erst, wenn man den "NIE-Antrag" abgegeben hat. 

Das "Tasa790" bringt man zur Polizeiwache oder zu einem Beamten der Ausländerbehörde (Oficina de Extranjeros).

• Dort wird auf dem Zahlformular "Tasa790" die zukünftige NIE Nummer eingetragen. Sodann geht man mit dem Formular zur Bank und bezahlt die Gebühr. Einige Banken bieten sogar die Möglichkeit, diese Gebühr an einem Geldautomaten zu bezahlen.

  • Zum Termin müssen alle ausgefüllten Formulare und Kopien bereit sein.

Das ausgefüllte Antragsformular EX 15 ist in 2-facher Anfertigung abzugeben.

Das Antragsformular muss entweder am PC ausgefüllt und ausgedruckt werden oder ausgedruckt und mit der Schreibmaschine ausgefüllt werden und es ist eine Begründung anzugeben, warum Sie eine NIE benötigen; z.B. Immobilienkauf, Arbeit, Studium u. s. w. 

Ein handgeschriebenes Formular EX 15 wird nicht angenommen.

- Personalausweis oder Reisepass im Original und eine Kopie.

- Bei einem Arbeitsverhältnis muss der Arbeitsvertrag oder beim Studium das Aufnahmeschreiben einer Bildungseinrichtung vorgelegt werden.

- Den Nachweis ("Tasa790"), dass Sie die Gebühr für die NIE-Nummer bezahlt haben.

Die spanischen Beamten auf der Polizeiwache oder in der Ausländerbehörde (Oficina de Extranjeros) erledigen den Rest für Sie.

  • Wie lange ist die NIE-Nummer gültig?

Die NIE-Nummer ist in Spanien unbegrenzt gültig. Stellen Sie sicher, dass Sie sie nicht verlieren, und bewahren Sie immer Fotokopien davon auf.

Hinweis: Falls die NIE-Nummer längere Zeit nicht benutzt wird/wurde, muss sie in Spanien aktiviert werden. Eine Aktivierung ist beim Finanzamt in Spanien ebenfalls nur einmal notwendig.

  • Die NIE-Nummer verloren? Was nun?

Der Weg führt zur örtlichen spanischen Polizeistation mit vorheriger Terminvereinbarung. Die örtl. span. Polizeistation kann eine Suche mit dem Namen des NIE-Inhabers sowie dessen Geburtsdatum in der Datenbank durchführen und falls die polizeiliche Suche erfolgreich war, kann die Polizeistation die gleiche NIE-Nummer in der Datenbank finden und ein Ersatzzertifikat anfordern.

Falls die Datenbank keine Ergebnisse mit dem Namen des NIE-Inhabers liefert, muss das Antrags-Prozedere wie bei erster Beantragung wiederholt werden und eine neue NIE-Nummer beantragt werden.

Alternativ kann ein Steuerberater in Spanien kontaktiert werden, der oft auf dem schnelleren Weg zum Ziel gelangt.

Ratsam ist, eine oder mehrere Fotokopien von der NIE-Nummer zu haben oder die NIE-Nummer einzuscannen und Digital bereit zu haben. Dann ist es für die Polizeistation viel einfacher, die gleiche NIE-Nummer in der Datenbank zu finden und erneut anzufordern.

  • Bevollmächtigte Person?

Eine dritte bevollmächtigte Person kann für Sie die Beantragung der NIE-Nummer vor Ort auch erledigen. In diesem Fall muss eine notarielle Vollmacht auf Spanisch verfasst sein. Die Vollmacht muss sich ausdrücklich auf die Beantragung der NIE-Nummer beziehen. Diese Vollmacht muss, falls außerhalb von Spanien beauftragt, mit einer Apostille nach dem Haager Abkommen zur Vorlage in Spanien versehen werden. Die bevollmächtigte Person muss zusätzlich der notariell beglaubigten Kopie den Ausweis des Antragstellers dabei haben.

  • Was ist die oftmals bezeichnete grüne NIE-Karte?

Die sogenannte grüne NIE-Karte ist nicht mit der NIE-Nummer zu vergleichen. Zum permanenten Aufenthaltsrecht in Spanien ist die "Residencia" innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer Ankunft zu beantragen. 

Die Grüne NIE-Karte, auch als "Tarjeta de residencia" bezeichnet, wird für gewöhnlich nach der Beantragung im Scheckkartenformat ausgestellt. Sie ist somit das Dokument zum Aufenthaltsrecht in Spanien. Sie wird an Rentner, Berufstätige, Studenten, Selbstständige, Familien vergeben, die dementsprechende Mittel nachweisen können. Zur Residencia informieren wir in unserem separaten Beitrag.

  • Was geschieht mit der NIE-Nummer, wenn eine Person Spanien wieder verlässt?

Die NIE-Nummer bleibt auch nach dem Verlassen Spaniens weiterhin gültig und muss nicht abgemeldet oder zurückgegeben werden. Die NIE-Nummer ist lebenslang gültig und muss auch nicht erneuert werden.

Falls eine Person irgendwann erneut nach Spanien zurückkehren sollte oder für den Fall, dass die NIE-Nummer längere Zeit nicht benutzt wird/wurde, muss sie in Spanien einfach aktiviert werden. Eine Aktivierung ist beim Finanzamt in Spanien ebenfalls nur einmal notwendig. Ein Missbrauch der NIE-Nummer ist ausgeschlossen, da diese immer einer bestimmten Person zugeordnet ist.

Für den Erhalt Ihrer NIE-Nummer wünschen wir Ihnen viel Erfolg und gutes Gelingen.

Ihre Ute und Elfi.

Unterhalb stellen wir Ihnen das Antragsformular "EX 15" zum Herunterladen bereit 

Unterhalb stellen wir Ihnen das Formular "Tasa790" zum Herunterladen bereit 

Unterhalb stellen wir Ihnen eine nützliche PDF-Checkliste zum Herunterladen, Ausdrucken und Abhaken bereit. Aufgelistet sind die wichtigsten Unterlagen und einige wichtige Hinweise für die Beantragung Ihrer N.I.E.-Nummer in Spanien.

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