Jobsuche in Spanien

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Sie tragen sich mit dem Gedanken, in Spanien eine berufliche Zukunft aufzubauen und sich auf die Suche nach einem Job zu begeben?

EU-Staatsangehörige benötigen in Spanien keine Arbeitserlaubnis, um in Spanien zu leben und zu arbeiten. Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten müssen Sie in Spanien Ihren Wohnsitz anmelden und die Residencia beantragen.

Wer sich eine neue berufliche Zukunft in Spanien aufbauen möchte, sollte zudem die Arbeitsmarktlage, Chancen und Risiken in seinem Plan fokussieren. Die Suche nach einer Arbeitsstelle in Spanien sollte frühzeitig vor Ihrer Auswanderung beginnen.

Wer in Spanien einen Job annehmen möchte, benötigt außer der NIE-Nummer und der Residencia einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass.

  • Falls der Wunsch nach der Anerkennung des deutschen Berufsdiploms, des deutschen Arbeitszeugnisses oder des deutschen Schulzeugnisses bestehen sollte oder die Absicht zum Studium in Spanien besteht, ist eine Anerkennung der deutschen Dokumente durch das spanische Bildungsministerium unerlässlich.

Hierbei ist von den in deutscher Sprache verfassten Dokumenten eine beglaubigte Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer ins Spanische zu tätigen und die Dokumente an das spanische Bildungsministerium einzureichen.

Selbst, um an einer spanischen Universität zu studieren, benötigen Sie eine Anerkennung Ihres Abiturs durch das spanische Bildungsministerium.

Hinweis: Deutschsprachige Dokumente werden von spanischen Behörden nicht angenommen.

​Die beglaubigte Übersetzung (Vereidigter Übersetzer) ist mitsamt einer Kopie des deutschen Passes beim spanischen Bildungsministerium "Ministerio de Educación y Formación Profesional" einzureichen.

Anschrift des Bildungsministeriums:

Ministerio de Educación y Formación Profesional 

Calle Alcalá, 34

28014 Madrid

Die spanische Anerkennung wird nach einer bestimmten Zeit zugesendet. Je nach Beruf gibt es in Spanien keine gleichwertige Bezeichnung. Aufgrund dessen sollte man nicht überrascht sein, wenn für bestimmte Berufe das deutsche Dokument nicht in gleicher Bezeichnung oder in gleicher Stufe in Spanien anerkannt wird.

​Zu den Unterschieden der verschiedenen Stufen der Anerkennungen von deutschen Bildungsabschlüssen oder Berufsausbildungen stellt das spanische Bildungsministerium "Ministerio de Educación y Formación Profesional" weitere Informationen bereit.

https://www.educacionfpydeportes.gob.es/mc/convalidacion-homologacion/portada.html

Jobsuche in Spanien?

Im Bereich Tourismus, im Handwerksbereich, im IT Bereich, im Marketing Bereich sowie im Pflegesektor wird öfter Personal gesucht.

Hier und da bieten auch internationale Firmen für "nicht- Spanier" Beschäftigungsmöglichkeiten.

Evtl. denken Sie daran ein ein Online-Business aufzubauen? 

Manche deutsche Unternehmen mit Sitz in Deutschland bieten im Home Office auch Jobs in Spanien an. Allerdings empfehlen wir zuvor mit dem deutschen Arbeitgeber ins Gespräch zu treten, ob eine Betriebsstätte in Spanien besteht, da dies von der steuerlichen Frage abhängig ist.

Zur ersten Orientierung oder welche Jobs in Spanien angeboten werden, stehen verschiedene Online-Stellenportale für Spanien zum stöbern zur Verfügung:

- Stepstone (Als eine der weltweit führenden Recruiting-Plattformen hat StepStone es sich zur Aufgabe gemacht, Menschen und Unternehmen in der Welt der Arbeit miteinander zu verbinden.)

https://www.stepstone.de/jobs/spanien

- Stellenportal "Auslandsjob" (Auslandsjob-de ist Deutschlands größtes Infoportal zum Thema Work and Travel, Working Holidays und Jobben im Ausland).

https://www.auslandsjob.de

- Stellenportal "Workwide" (Workwide ist Europas größte Online-Plattform und Dienstleister für internationale Jobs)

https://workwide.de/alle-jobs/spanien/

Auslandsjob Spanien (Mit Work and Travel besteht die Möglichkeit, in Spanien vor allem mit Gelegenheitsjobs im Hotel- und Gastronomiegewerbe oder über verschiedene Praktika nachzugehen.)

https://www.auslandsjob.de/jobs-im-ausland/arbeiten-ausland/spanien/

- Jobs in Spanien für Deutsche (Jobbörse speziell für Deutschsprachige in Branchen wie Tourismus, Kundenservice, Vertrieb und Marketing sowie IT- und Ingenieurberufen.)

https://www.anyworkanywhere.com/de/ort/spanien/

Jobs in Spanien (Bietet breitgefächerte Jobangebote Im Bereich Hotel- und Gastronomiegewerbe).

https://www.hotelcareer.de/jobs/hotellerie-gastronomie-touristik-spanien

Jobs mit-Unterkunft in Spanien (Jobbörse mit Jobangeboten mit Unterkunftsmöglichkeiten))

https://de.jooble.org/stellenangebote-mit+unterkunft/Spanien

Stellenangebote in Spanien (Bietet breitgefächerte Jobangebote)

https://de.jooble.org/stellenangebote-spanien-stellenangebote

Au Pair Stellenangebote finden oder Au Pair werden - Weltweit

https://www.aupair.com/de

- Au Pair Stellenangebote oder als Nanny.

https://www.wonda.online

  • Krankenversicherung bei Jobaufnahme in Spanien?

In der Regel erfolgt mit der Jobannahme in Spanien eine automatische Krankenversicherung über den Arbeitgeber in der spanischen gesetzlichen Krankenversicherung, wodurch der Anspruch auf medizinische Leistungen im Rahmen des spanischen Gesundheitssystems besteht. Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer ebenso in der spanischen Rentenversicherung pflichtversichert.

  • Oftmals kommt die Frage, ob man in Spanien als Krankenschwester im Gesundheits- und Pflegebereich einen Job finden kann?

Der Mangel an Pflegekräften in Spanien ist ebenfalls kein neues Problem. Für einen Job z. B. im Gesundheits- und Pflegebereich benötigen Sie weitere Nachweise und Lizenzen und je nach Arbeitgeber wird in der Regel Sprachniveau B2 sowie die staatliche Anerkennung des deutschen Diploms in Spanien verlangt. 

Aufgrund der komplexen Thematik und für weiterführende Informationen stellen wir Ihnen den Link zum Auswärtigen Amt zur Verfügung.

https://spanien.diplo.de/es-de/service/1694532-1694532

  • Arbeiten in Kitas, Kindergärten in Spanien als Erzieher*In: Um in Spanien mit einem in Deutschland abgeschlossenen Diplom zu arbeiten, muss das deutsche Diplom beim spanischen Bildungsministerium (Ministerio de Educación, Cultura y Deporte) anerkannt werden ~ auch als Homologisierung bezeichnet.

Das deutsche Diplom muss durch einen vereidigten Übersetzer (beglaubigte Übersetzungen) in die span. Sprache übersetzt werden. Deutsche Diplome werden nicht vom Ministerium angenommen. Um vereidigte Übersetzer für beglaubigte Übersetzungen zu finden, ist empfehlenswert, die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen zu nutzen.

https://www.justiz-dolmetscher.de/Recherche

Die Anerkennung des deutschen Diploms ist eine Voraussetzung für die Berufszulassung, und je nach Unterschieden zu den spanischen Standards kann ein Anpassungslehrgang oder eine Eignungsprüfung verlangt werden. Gute Spanischkenntnisse sind zudem zwingend erforderlich.

  • Die Jobsuche der Bundesagentur für Arbeit listet, falls Jobs in Spanien zur Verfügung stehen, ebenso freie Stellen in Spanien auf.

https://www.arbeitsagentur.de/jobsuche/

  • Sie beziehen Arbeitslosengeld in Deutschland und ziehen in Erwägung, sich für 3 Monate in Spanien auf Jobsuche zu begeben oder sich in Spanien in der Jobsuche auszuprobieren?

    Wie funktioniert das?

    Ja, es gibt auch Menschen, die sich mit dieser Frage beschäftigen. Wenn eine Person in Deutschland Arbeitslosengeld bezieht (arbeitslos gemeldet ist), sind diese Person und falls Familienangehörige anhängig sind, ab und während des Bezugs von Arbeitslosengeld grundsätzlich in der gesetzlichen Kranken-­, Pflege-und Rentenversicherung in Deutschland pflichtversichert. Die Agentur für Arbeit übernimmt die Beiträge zur Kranken-und Pflegeversicherung. Im Falle, dass man sich auf Jobsuche in Spanien) begeben möchte, sollte man dies vorher mit seiner zuständigen Agentur für Arbeit abklären.

    Wenn dies mit der Agentur für Arbeit abgeklärt ist, erhält man das Arbeitslosengeld für 3 Monate weiter - dies kann 1-malig für weitere 3 Monate verlängert werden. Sobald man im Ankunftsland angekommen ist, besteht die Pflicht, sich beim ausländischen Träger als Arbeitssuchender zu melden - der Agentur für Arbeit in Deutschland muss dieser Nachweis erbracht werden Des Weiteren sind der Agentur für Arbeit Nachweise der Bemühungen bzgl. der Jobsuche im jeweiligen EU Mitgliedstaat zu erbringen.

    Erbringt man der Agentur für Arbeit diese Nachweise nicht, erhält man auch kein Arbeitslosengeld mehr von der Agentur für Arbeit aus Deutschland. .Diese Nachweise dienen der deutschen Leistungszahlung.

    Wie werden Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung über den Bezug von Arbeitslosengeld (ALG 1 Bezug) in Spanien geregelt?

    Bei der Arbeitssuche innerhalb eines EU Mitgliedstaat hat man als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung auch Anspruch auf Leistungen der Krankenversicherung in einem anderen EU Mitgliedstaat. 

    Um Sachleistungen wie z.B. ärztliche Behandlung, Medikamente, Krankenhausbehandlung erhalten zu können, benötigen Stellensuchende und ihre Familienangehörigen eine Europäische Krankenversicherungskarte.

    Wer noch keine Europäische Krankenversicherungskarte besitzt, beantragt diese rechtzeitig vor der Ausreise bei seiner Krankenkasse.

    Wenn die Agentur für Arbeit die Mitnahme des Leistungsanspruches zur Arbeitssuche in einem anderen EU Mitgliedstaat bewilligt hat, wird man bei Ausreise zunächst aus dem Arbeitslosengeldbezug und bei seiner Krankenkasse abgemeldet. Arbeitslosengeld erhält man dann wieder (ggf. im nahtlosen Anschluss), sobald man sich im Ausland als Arbeitssuchender gemeldet hat und der Agentur für Arbeit in Deutschland den Nachweis erbringt. Zusätzlich informiert auch das ausländische Arbeitsamt die zuständige deutsche Agentur für Arbeit entsprechend.

    Die Anmeldung bei der Krankenkasse übernimmt dann ebenfalls wieder die zuständige Agentur für Arbeit.

    Falls man in der Zwischenzeit (d. h. nach der Abmeldung) und vor der erneuten Anmeldung im EU Mitgliedsstaat von seiner Krankenkasse ein Schreiben erhält, in dem man darüber informiert wird, dass die Pflichtversicherung beendet ist und man nun anderweitigen Versicherungsschutz nachweisen müsse, ist anzuraten, sich unverzüglich mit seiner Krankenkasse in Verbindung zu setzen.

    Die Krankenkasse muss im voraus über die Arbeitssuche im Ausland informiert werden. Eine solche Weiterversicherungsmöglichkeit ist ggf. abhängig von kassenindividuellen Satzungsregelungen.

    WICHTIG: Die Agentur für Arbeit bezahlt das ALG I im EU Ausland für 3 Monate - dies kann 1-malig für weitere 3 Monate verlängert werden.

    Quelle: https://www.deutsche-im-ausland.org/absicherung-und-finanzen/sozialversicherung-im-ausland/arbeitslosenversicherung/arbeitssuche-im-ausland.html

    - Was ist EURES?

    Für Auskünfte zur Arbeitsvermittlung in Spanien kann auch die European Employment Services (EURES) in Anspruch genommen werden.

    https://eures.europa.eu/index_de

    Obwohl wir zahlreiche Online Jobbörsen auflisten, bietet die Google-Suche weitere Angebote zur Online-Jobsuche/zu Online-Stellenportalen unter der Schlagwortsuche "Jobsuche in Spanien".


  • Auch der Gedanke, in Spanien "Autónomo" (selbstständig) zu werden, könnte interessant sein.

Dazu müssen einige Formalitäten erledigt werden. Hinzukommend zur
NIE-Nummer und der Beantragung der Residencia sind weitere komplexe Formalitäten erforderlich: z. B. die Anmeldung als Selbständiger, Freiberufler, Einzelunternehmer oder Freelancer beim Finanzamt in Spanien. Dafür ist u. a. ein Antrag auf Eintragung und Anmeldung (Alta) in das Steuerregister (Censo) der Unternehmer oder Freiberufler sowie die Anmeldung bei der spanischen Sozialversicherung erforderlich. 

Zum Selbstständig werden in Spanien stellen wir Ihnen einige hilfreiche Tipps und Wissenswertes separat bereit.

Für Ihren beruflichen Neustart in Spanien wünschen wir Ihnen viel Erfolg und gutes Gelingen. 

Ihre Ute und Elfi.

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