Geldüberweisungen im EU-Raum

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ÜBERWEISUNGEN FÜR GRÖßERE BETRÄGE INS AUSLAND UND MELDEPFLICHT?

Wer größere Überweisungen ins Ausland tätigen möchte, setzt sich mit den Fragen entstehender Kosten und je nach Land mit einem eventuellen Wechselkurs auseinander
.


Deutschland ist das einzige Land, welches eine Meldepflicht ab gewisser Höhe für Auslandsüberweisungen ins Ausland in einer Verordnung regelt. Hier kommt die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) zu Greifen, die eine Meldepflicht für alle Auslandsüberweisungen für Beträge ab 50.000 € (vorher 12.500 €) festlegt. Beträge ab 50.000 € (vorher 12.500 €) müssen bei der Deutschen Bundesbank gemeldet werden.

BETRÄGE UNTER 50.000€?
Interessant zu wissen ist, wenn es sich um mehrere Überweisungen knapp unter 50.000  € handelt, muss dies nicht gemeldet werden ODER NUR, wenn die Überweisungen zu einer größeren Zahlung gehören, die lediglich aufgeteilt wurden, ist der Gesamtbetrag meldepflichtig.


Wie funktioniert die Meldepflicht für Beträge ab 50.000 € bei der deutschen Bundesbank?

Option 1: Per Telefon

Die erste und schnellste Möglichkeit seine Auslandsüberweisungen bei der Bundesbank zu melden ist ganz einfach über das Telefon-über eine Service Hotline (gebührenfrei) und meldet einem Service Mitarbeiter seine Auslandsüberweisung.

Telefonnummer der Service Hotline der deutschen Bundesbank :
Tel: +498001234111


- Option 2: Per E-Mail
Die Meldepflicht ist ebenso möglich über E-Mail bei der Bundesbank zu tätigen.
E-Mail: szawstat-dtazv@bundesbank.de

• Dazu muss zunächst über E-Mail nach einem Antrag für eine individuelle Meldenummer angefragt werden. Die Meldenummer wird sodann per E-Mail übermittelt.

Im Anschluss sind in einer E-Mail:
- der volle Name - das Land, in das Geld gesendet werden soll - ein Überweisungszweck - der Überweisungsbetrag - Kontaktdaten für eventuelle Rückfragen. (E-Mail und Telefonnummer) sowie die Meldenummer anzuführen.

- Option 3: Per Meldeportal
Mittlerweile wurde von der Bundesbank ein eigenes Meldeportal entwickelt, dass die Meldung von Auslandsüberweisungen leichter machen soll.
Hier ist ebenso eine Meldenummer notwendig, mit der sich Online registriert werden muss.

Die Meldung ist gebührenfrei.

https://www.finanztip.de/awv-meldepflicht/

BARGELDMITNAHMEN?

Für Bargeldmitnahmen gelten andere Regeln.

Hier gilt die Grenze von 10 000 € für jede einzelne Person. Interessant zu wissen, dass Bargeldmitnahmen unter 10.000 € nicht der Meldepflicht unterliegen. Beträge ab 10.000 und darüber hinaus sind über Anmeldevordrucke bei der Zollverwaltung schriftlich abzugeben.

https://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html

Sind in Spanien Bargeldein- und -Auszahlungen an den Bank-Schaltern begrenzt?

Am 9. Juli 2021 wurde in Spanien das Gesetz 11/2021 zur Verhütung und Bekämpfung von Steuerbetrug sowie der Steuerumgehung veröffentlicht.

Das Gesetz legt u. a. fest, dass der Höchstbetrag für Bargeldein - und - Auszahlungen am Bank-Schalter in Spanien, die über 3.000 € liegen einer vorherige Anmeldung unterliegen sowie zusätzlich ein Grund angegeben werden muss. Zudem, wenn dieser Betrag überschritten wird, hat die Bank die Pflicht, das Finanzamt zu informieren. 

Gut zu Wissen: Bargeldein - und - Auszahlungen am Bank-Schalter in Spanien bis zu einem Betrag von 3.000 € sind jederzeit ohne vorherige Anmeldung möglich und ohne zusätzliche Erklärung zu tätigen. 

Bargeldein - und - Auszahlungen am Bank-Schalter in Spanien über einem Betrag von 3.000 € müssen im voraus angemeldet und eine zusätzliche Erklärung muss getätigt werden.

Wir wünschen Ihnen in Spanien alles Gute und viel Erfolg. 

Ihre Ute und Elfi.
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